1. Haftung:
- Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Waren.
- Für Beschädigungen am Veranstaltungsort ist der Verursacher haftbar.
- Beim Ausfall einer Veranstaltung ist der Veranstalter für einen evtl. Einnahmeverlust der Aussteller nicht haftbar.
2. Veranstaltungs-Informationen:
- Den Anordnungen des Marktleiters ist Folge zu leisten.
- Die Standgebühren sind spätestens bei Marktbeginn fällig. Die Standgelder betragen zwischen 9,00 EUR und 11,00 EUR. Die Höhe des Standgeldes ist vom jeweiligen Veranstaltungsort abhängig.
- Alle Preise für Standplätze verstehen sich je lfd. Meter Frontlänge, bei ca. 1,80 m Tiefe.
- Alle Werbemaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
- Bei Missachtung der Marktordnung ergeht Marktverbot.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Tecklenburg
3. Informationen zu den Ständen:
- Der Abbau der Stände ist nicht vor 18.00 Uhr zulässig.
- Jeder Aussteller ist für die Säuberung der von ihm belegten Fläche zuständig.
- Die Tische sind von den Ausstellern selber mitzubringen.
- Die Untervermietung oder kostenlose Überlassung von Standplätzen an Dritte ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht zulässig.
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verschmutzung der Veranstaltungsfläche eine Reinigungsgebühr von 10,00 € zu erheben.
4. Waren:
- Alle ausgestellten Waren sind mit Preisen auszuzeichnen.