Marktordnung für Trödelmärkte

1. Haftung:

  • Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Waren.
  • Für Beschädigungen am Veranstaltungsort ist der Verursacher haftbar.
  • Beim Ausfall einer Veranstaltung ist der Veranstalter für einen evtl. Einnahmeverlust der Aussteller nicht haftbar.

 

2. Veranstaltungs-Informationen:

  • Den Anordnungen des Marktleiters ist Folge zu leisten.
  • Die Standgebühren sind spätestens bei Marktbeginn fällig. Die Standgelder betragen zwischen 9,00 EUR und 11,00 EUR. Die Höhe des Standgeldes ist vom jeweiligen Veranstaltungsort abhängig.
  • Alle Preise für  Standplätze verstehen sich je lfd. Meter Frontlänge, bei ca. 1,80 m Tiefe.
  • Alle Werbemaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig.
  • Bei Missachtung der Marktordnung ergeht Marktverbot.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Tecklenburg

 

3. Informationen zu den Ständen:

  • Der Abbau der Stände ist nicht vor 18.00 Uhr zulässig.
  • Jeder Aussteller ist für die Säuberung der von ihm belegten Fläche zuständig.
  • Die Tische sind von den Ausstellern selber mitzubringen.
  • Die Untervermietung oder kostenlose Überlassung von Standplätzen an Dritte ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht zulässig.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verschmutzung der Veranstaltungsfläche eine Reinigungsgebühr von 10,00 € zu erheben.

 

4. Waren:

  • Alle ausgestellten Waren sind mit Preisen auszuzeichnen.

 

Veranstaltungsbüro
Grawe + Osterbrink GbR

Am Waldrand 4a
49525 Lengerich

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